„MitArbeit – Teilhabe am Arbeitsmarkt“ im Senioren-park carpe diem Mettmann

Am 23. Januar 2020 informierten der Arbeitgeber „Senioren-Park carpe diem Mettmann“ und das jobcenter ME-aktiv über Beschäftigungsmöglichkeiten im Rahmen des Teilhabechancengesetzes. Fachkräftemangel und Überwindung von Langzeitarbeitslosigkeit sind zwei Schlagworte, die nur schwer in Kombination gesehen werden wollen. Und doch gehen der „Senioren-Park carpe diem Mettmann“ und das jobcenter ME-aktiv diesen ungewöhnlichen Weg.

Über das Teilhabechancengesetz, welches seit dem 01.01.2019 in Kraft ist, sind alleine in NRW bereits knapp 12.000 langzeitarbeitslose Menschen in Arbeit vermittelt worden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Projektteams „MitArbeit – Teilhabe am Arbeitsmarkt“ im jobcenter ME-aktiv wenden dieses Instrument ebenfalls sehr erfolgreich an und sind ständig auf der Suche nach interessierten Arbeitgebern.

Der Senioren-Park hat seinerseits freie Vakanzen, die nur schwer besetzt werden können. Neben den klassischen Pflegeberufen sind Positionen in den Bereichen Reinigung, Wäscherei, Küche, Service und Haustechnik zu besetzen. Nun stellten sich 16 ausgewählte Kundinnen und Kunden vor, die Interesse an einer solchen Tätigkeit signalisierten.

Ab 10 Uhr durften sie, je nach Tätigkeitswunsch, die entsprechenden Abteilungen besuchen, um sich einen ersten Eindruck zu verschaffen. Die leitenden Fachkräfte führten, teils gemeinsam mit dem Einrichtungsleiter Volker Paikert, Kennenlerngespräche.

Im weiteren Verlauf wird es Folgegespräche mit einigen Personen geben, die im besten Fall zeitnah eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Senioren-Park carpe diem aufnehmen werden.

„Ich erhoffe mir endlich wieder eine sinnvolle Tätigkeit, mit der ich mich vom Jobcenter unabhängig machen kann.“ sagte eine Bewerberin. Einrichtungsleiter Volker Paikert: „Wir sind uns bewusst, dass dem einen oder anderen der Wiedereinstieg in ein geregeltes Arbeitsleben schwerfallen wird. Dabei bauen wir sehr auf das begleitende Coaching. Neben unserer sozialen Verantwortung ist uns aber auch eine Entlastung der vorhandenen Fachkräfte wichtig.“

Das Teilhabechancengesetz sieht Lohnkostenzuschüsse für bis zu fünf Jahre für sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse bei der Einstellung von langzeitarbeitslosen Personen, die bereits seit vielen Jahren Leistungen der Grundsicherung erhalten, vor.

Miriam Bonné (Pressesprecherin jobcenter ME-aktiv)